Tarifvertragliche Stichtagsregelung ist grundsätzlich zulässig
Worum geht es?
Ein Arbeitnehmer ist in einem Eisenbahninstandhaltungswerk als Messschlosser beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Manteltarifvertrag (MTV) Anwendung. Darin heißt es: „Die Mitarbeiter erhalten mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung in Höhe von 100 % des Bruttomonatstabellenentgelts.“ Der Arbeitnehmer kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.08.2023. Als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Jahressonderzahlung verweigerte, zog dieser vor Gericht. Er meinte, er habe Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung für 2023, zumindest könne er jedoch 8/12 davon beanspruchen. Soweit die Auszahlung gemäß dem MTV mit dem Novemberentgelt erfolge, handele es sich lediglich um eine Fälligkeitsregelung.
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