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Urteil
29. Oktober 2026

Neuer Job kann Schadenersatz wegen Diskriminierung begrenzen

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Wer als Bewerber in einem Stellenbesetzungsverfahren diskriminiert wird, kann unter bestimmten Voraussetzungen Ersatz für entgangenen Lohn fordern. Ein solcher Anspruch umfasst jedoch nicht automatisch einen Ausgleich bis zur Rente. Eine neue, angemessene und auf Dauer gefestigte Beschäftigung kann die Ersatzpflicht laut dem BAG beenden.

Worum geht es?

Ein Unternehmen hatte 2009 einen Bewerber im Zuge der Besetzung einer freien Trainee-Stelle wegen seines Alters benachteiligt. 2018 stellte das Hessische LAG fest, dass der Arbeitgeber dem Bewerber sämtliche daraus entstehenden künftigen materiellen Schäden ersetzen müsse. In der Folge forderte der Mann einen Betrag in Höhe von rund 236.000 Euro für die Jahre 2020 bis 2023 als Differenz zwischen seinem tatsächlichen Einkommen und dem Lohn, den er bei Einstellung erhalten hätte. Er meinte, dass die Ersatzpflicht des Unternehmens bis zur Rente bestehe. 2020 hatte er eine seiner Qualifikation entsprechende Stelle aufgenommen.

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Daniel Roth
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