Wichtige Entscheidungen auf den Punkt gebracht
Wahlvorstand kann Rechtsanwalt als Sachverständigen konsultieren
Der für eine Betriebsratswahl gebildete Wahlvorstand kann zur Unterstützung bei der Durchführung seiner Aufgaben in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 3 BetrVG einen Rechtsanwalt als Sachverständigen hinzuziehen. Hierfür ist jedoch eine vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich. Fehlt eine solche Vereinbarung, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG zu übernehmen.
BAG, Beschluss vom 11.11.2009, …