Tätlicher Angriff auf Vorgesetzten kostet Job
Worum geht es?
In einem Unternehmen ist den Beschäftigten die Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit untersagt. Am 22.10.2024 sah ein Gruppenleiter einen Be- und Entlader vor der Ausladeluke einer Halle mit seinem privaten Smartphone in der Hand. Als ihn sein Gruppenleiter darauf ansprach, reagierte er aggressiv: Er fuhr ihn an mit den Worten „Hau ab hier!“, stieß ihn mit der Hand gegen die Schulter und trat nach ihm. Danach beschwerte er sich weiter und gestikulierte drohend. Der Vorfall wurde auf Video festgehalten. Der Arbeitgeber hörte den Betriebsrat zu einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung an. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung zu, woraufhin der Arbeitgeber fristlos kündigte. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung zunächst für unwirksam – das LAG Niedersachsen sah dies jedoch anders.
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