Urteil
/ 12. November 2025

Tätlicher Angriff auf Vorgesetzten kostet Job

Ein tätlicher Angriff am Arbeitsplatz ist eine gravierende Pflichtverletzung. Wer gegenüber seinem Vorgesetzten die Beherrschung verliert, riskiert den sofortigen Verlust des Arbeitsplatzes. Das gilt laut dem LAG Niedersachsen auch für den Fall, dass es „nur“ zu einem Stoß oder Tritt ohne Verletzungsfolge kommt.

Worum geht es?

In einem Unternehmen ist den Beschäftigten die Nutzung privater Smartphones während der Arbeitszeit untersagt. Am 22.10.2024 sah ein Gruppenleiter einen Be- und Entlader vor der Ausladeluke einer Halle mit seinem privaten Smartphone in der Hand. Als ihn sein Gruppenleiter darauf ansprach, reagierte er aggressiv: Er fuhr ihn an mit den Worten „Hau ab hier!“, stieß ihn mit der Hand gegen die Schulter und trat nach ihm. Danach beschwerte er sich weiter und gestikulierte drohend. Der Vorfall wurde auf Video festgehalten. Der Arbeitgeber hörte den Betriebsrat zu einer außerordentlichen, hilfsweise ordentlichen Kündigung an. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung zu, woraufhin der Arbeitgeber fristlos kündigte. Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung zunächst für unwirksam – das LAG Niedersachsen sah dies jedoch anders.

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