Bei personellen Maßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Möchte er seine Zustimmung verweigern, muss das Veto auf konkreten und rechtlich tragfähigen Gründen beruhen.
Bedient sich der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens der Hilfe digitaler Interviewbögen, denen der Betriebsrat im Vorfeld nicht zugestimmt hatte, so berechtigt dies das Gremium laut BAG nicht dazu, ein Veto gegen eine Versetzung einzulegen.
Laut dem Betriebsverfassungsgesetz können Sie und Ihre Betriebsratskolleginnen und -kollegen von Ihrem Arbeitgeber verlangen, freie Stellen vor ihrer Besetzung intern auszuschreiben. Ignoriert Ihr Arbeitgeber diese Forderung und besetzt einen Arbeitsplatz mit einem externen Bewerber, können Sie die Zustimmung zu der Einstellung verweigern.