Kann eine Arbeitnehmerin Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub verlangen, wenn der Arbeitsvertrag zwar eine unwirksame Klausel zur Pauschalabgeltung enthält, aber die tarifliche Ausschlussfrist bereits abgelaufen ist? Das LAG Baden-Württemberg hat die Frage mit einem klaren „Nein“ beantwortet.
Wer wegen einer psychogenen Erschöpfung krankgeschrieben ist, darf trotz der ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit „fröhlich durch die Innenstadt bummeln“ und Gartenpartys besuchen. Derlei Aktivitäten sind laut dem LAG Sachsen nicht dazu geeignet, Zweifel am tatsächlichen Vorliegen der Erkrankung zu begründen.