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Tarifvertrag

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Rufbereitschaft bedeutet, dass Beschäftigte ihren Aufenthaltsort grundsätzlich frei wählen können und nur im Bedarfsfall zur Arbeit abgerufen werden. Laut dem ArbG Hannover widerspricht die Pflicht, in 30 Minuten am Arbeitsort zu sein, dem Wesen der Rufbereitschaft.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Klare Ansage des BAG in Sachen Tarifeinheit: Im Fall kollidierender Tarifverträge verdrängt der Mehrheitstarifvertrag den Minderheitstarifvertrag automatisch – ohne gesondertes gerichtliches Verfahren. Für Gewerkschaften wie die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) bedeutet die Entscheidung einen herben Rückschlag.

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Urlaubsabgeltung
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Wer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung verlangt, muss etwaige tarifliche Ausschlussfristen einhalten. Nach einer Entscheidung des LAG Baden-Württemberg verfallen verspätet geltend gemachte Ansprüche auch dann, wenn der Arbeitsvertrag eine unwirksame Klausel zur Urlaubsabgeltung enthält.

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Veta
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Bei personellen Maßnahmen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht. Möchte er seine Zustimmung verweigern, muss das Veto auf konkreten und rechtlich tragfähigen Gründen beruhen.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Beschäftigte mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung erhalten, ist eine zulässige Stichtagsregelung, sodass zuvor aus dem Betrieb ausgeschiedene Beschäftigte nicht (mehr) anspruchsberechtigt sind. Das geht aus einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern hervor.

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Richter und Justitia
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Die Karlsruher Verfassungshüter haben entschieden, dass tarifliche Nachtarbeits­zuschläge für regelmäßig in Nachtschichten arbeitende Beschäftigte niedriger aus­fallen dürfen als die Zuschläge für sonstige Nachtarbeitnehmer – auch wenn dies eine Ungleichbehandlung zur Folge hat.

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Kleines silbernes Auto
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Svitlana Unuchko

Im Streit über die Wirksamkeit der Betriebsratswahl im Porsche-Stammwerk in Zuffenhausen hat das LAG Baden-Württemberg die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, indem es die Anfechtung für rechtens und die Wahl für unwirksam erklärt hat. Die Begründung lautet u. a., dass bei der Wahl der Betriebsbegriff verkannt worden sei.

Eine Klausel in einem Tarifvertrag, wonach Beschäftigte, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befinden von der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ausgenommen sind, ist laut einem Urteil des LAG Düsseldorf rechtens. Es liege kein Verstoß gegen den Gleichheitssatz vor.

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