Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Steuer

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer eine Steuerschuld gegenüber dem Finanzamt nicht rechtzeitig begleicht, muss für jeden angefangenen Monat der Säumnis 1 Prozent des rückständigen Steuerbetrages als Säumniszuschlag bezahlen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unlängst bestätigt, dass die Höhe des Säumniszuschlages verfassungsgemäß ist.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer in eine größere Wohnung zieht, um sich dort erstmals ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht steuerlich geltend machen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden. Umzugskosten können nur dann als Werbungskosten von der Steuerlast abgezogen werden, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wer Wassergymnastik zur Verbesserung der Beweglichkeit verordnet bekommt und deshalb einem Fitnessstudio beitritt, kann den Mitgliedsbeitrag nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Laut dem BFH steht dem Steuerabzug die Option entgegen, zusätzliche nicht ärztlich verordnete Leistungen zu nutzen.

1 von 1