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Personalmaßnahmen

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Neun Bauklötze. Acht zeigen einen positiven, grünen Haken. Der mittlere Klotz zeigt ein rotes Verbotenzeichen.
Bild: © cagkansayin/iStock/Getty Images Plus

Bei geplanten Personalmaßnahmen des Arbeitgebers kann der Betriebsrat unter bestimmten Voraussetzungen sein Veto einlegen. Nicht verweigern kann das Gremium seine Zustimmung mit dem Argument, dass die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich noch nicht abgeschlossen sind.

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Kein Vetorecht nach Einsatz digitaler Fragebögen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/PeopleImages

Bedient sich der Arbeitgeber im Rahmen eines Auswahlverfahrens der Hilfe digitaler Interviewbögen, denen der Betriebsrat im Vorfeld nicht zugestimmt hatte, so berechtigt dies das Gremium laut BAG nicht dazu, ein Veto gegen eine Versetzung einzulegen.

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Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
Bild: © jackaldu/iStock/Getty Images Plus

In nur 30 Minuten erfahren Sie, wann Sie die Zustimmung verweigern und wie Sie darüber hinaus mitbestimmen können.

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Waage der Gerechtigkeit
Bild: © BrianAJackson/iStock/Getty-Images-Plus

Verletzt der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen, steht dem Gremium kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger, Unterlassungsanspruch zu. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen LAG hervor.

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