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Neuwahlen

Die Hürden für eine reibungslose Betriebsratswahl sind hoch – vor allem die Wahlordnung birgt Fallstricke. Bereits kleinere formale Fehler können zur Anfechtung und damit zur Unwirksamkeit der Wahl führen. Bereits der bloße Anschein einer möglichen Beobachtung bei der Stimmabgabe kann die Ungültigkeit der Wahl zur Folge haben.

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Rechtsmissbrauch: Betriebsrat verzögert Neuwahl­
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Mediartist Matthias Schloenvogt

Ignoriert ein geschäftsführender Betriebsrat bewusst seine gesetzliche Pflicht, nach Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Mitgliederzahl unverzüglich eine Neuwahl zu initiieren, während er sich gleichzeitig auf seine vollen Mitbestimmungsrechte beruft, so handelt er laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen rechtsmissbräuchlich.

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Bei erforderlicher Neuwahl müssen alle Freigestellten neu gewählt werden
Bild: © Karl-Hendrik Tittel/iStock/Getty Images Plus

Steigt die Beschäftigtenzahl in einem Unternehmen auf über 500, hat der Betriebsrat Anspruch auf zwei Freistellungen. In diesem Fall müssen laut dem LAG Niedersachsen alle Freigestellten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl neu gewählt werden, also auch das bisher bereits freigestellte Betriebsratsmitglied.

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Analoguhr und Kalender
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Aleksandr Grechanyuk

Aufatmen bei Tesla: Nach dem jüngsten Schock über den Anschlag auf die Stromversorgung seiner Gigafactory hat das LAG Berlin- Brandenburg nun entschieden, dass die bereits in Gang gesetzte Betriebsratswahl nicht abgebrochen werden muss.

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