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mobiles Arbeiten

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Gesamtbetriebsrat regelt mobiles Arbeiten
Bild: ©Mirjana Pusicic/iStock/Getty Images Plus

Über die Einführung mobiler Arbeit kann ein Unternehmen frei entscheiden. Da es sich um eine teilmitbestimmte Angelegenheit handelt, kann der Arbeitgeber laut dem LAG Düsseldorf die Mitbestimmungsebene und damit den zuständigen Betriebsrat bestimmen.

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Kein einklagbarer Anspruch auf Workation: Einigungsstelle zuständig
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Lelechka

Wissen Sie was „Workation“ bedeutet? Dieser Begriff beschreibt eine Form mobiler Arbeit, bei der sich Beschäftigte an einem anderen (Urlaubs-)Ort befinden, um dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Laut einem Urteil des LAG Köln haben Beschäftigte keinen gesetzlich geregelten, individuell einklagbaren Rechtsanspruch auf Workation.

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