In Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten ist der Betriebsrat verpflichtet, einen Wirtschaftsausschuss zu bilden. In karitativ tätigen Unternehmen, die dem sogenannten Tendenzschutz unterliegen, besteht diese Pflicht nicht. Laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen sind soziale Einrichtungen nicht automatisch karitativ tätig.