Plant der Arbeitgeber einen Stellenabbau im Umfang einer Massenentlassung, muss er den Betriebsrat detailliert über seine Kündigungspläne informieren. Konsultiert er den falschen Betriebsrat, sind spätere Kündigungen laut einem Urteil des LAG Düsseldorf allein aus diesem Grund unwirksam.