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Lohn und Gehalt

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BAG zu Equal-Pay: Einzelner Kollege genügt als Vergleichsmaßstab
Bild: © Dilok-Klaisataporn-iStock-Getty-Images-Plus

Erfreuliche Nachrichten aus Erfurt: Das BAG hat entschieden, dass Frauen beim Gehaltsvergleich nicht mit dem Durchschnittslohn Vorlieb nehmen müssen. Sie dürfen sich vielmehr am Gehalt des bestbezahlten männlichen Kollegen orientieren – sofern dieser die gleiche oder eine gleichwertige Tätigkeit ausübt.

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Überlagerung zweier Fotos. Das Eine zeigt eine Frau, die an einem Schreibtisch an einem Laptop arbeitet. Das Andere zeigt eine Wanduhr.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Andrii Yalanskyi

Wer von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen, in welchem Umfang und auf wessen Anordnung er Mehrarbeit geleistet hat. Pauschale Angaben genügen nicht. Eine Arbeitnehmerin, die ihre Überstunden per Kalendereintrag dokumentiert hatte, erstritt auf diese Weise 46.000 Euro.

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Gehaltscheck wird über einen Bürotisch hinweg übergeben.
Bild: © AndreyPopov/iStock/Getty Images Plus

Wer nach der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses weiterhin Gehaltszahlungen von seinem Ex-Arbeitgeber erhält, darf das Geld nicht behalten. Laut dem LAG Niedersachsen sind derlei Überzahlungen zurückzuerstatten. Hätte der Arbeitnehmer erkennen müssen, dass die Zahlung unberechtigt war, greift der Einwand der „Entreicherung“ nicht.

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Darstellung von Kryptowährung Münzen
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Gopixa

Kryptowährungen gewinnen zunehmend an Bedeutung – auch in der Arbeitswelt. So können Arbeitgeber laut einem Urteil des BAG Provisionen auch in Kryptowährungen wie Ether (ETH) ausbezahlen, sofern es im Interesse des Arbeitnehmers ist. Einzige Einschränkung: Der unpfändbare Teil des Gehalts muss weiterhin in Geld ausgezahlt werden.

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Gestapeltes Geld und Taschenrechner auf Schreibtisch, im Hintergrund ein Kalender, in dem der 31. des Monats eingekreist ist.
Bild: © Doucefleur/iStock/Getty Images Plus

Die Weisheit des römischen Philosophen Seneca, dass „Irren menschlich ist“, findet auch im Arbeitsrecht Anwendung. So hat das LAG Köln jüngst entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Auszahlung eines irrtümlich zu hoch ausgewiesenen Betrages in der Lohnabrechnung habe, da diese keine verbindliche Anspruchsgrundlage darstelle.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Eine tarifvertragliche Regelung, wonach Beschäftigte mit dem Novemberentgelt eine Jahressonderzahlung erhalten, ist eine zulässige Stichtagsregelung, sodass zuvor aus dem Betrieb ausgeschiedene Beschäftigte nicht (mehr) anspruchsberechtigt sind. Das geht aus einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern hervor.

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Die Unternehmen in Deutschland können ihren Beschäftigten noch bis Ende dieses Jahres einen Betrag in Höhe von bis zu 3.000 Euro als Inflationsausgleichsprämie steuer- und abgabenfrei gewähren. Laut dem LAG Düsseldorf dürfen Arbeitgeber tariflich geregelte Inflationsausgleichszahlungen während der Elternzeit aussetzen.

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