Im Streitfall muss der Arbeitgeber den Zugang einer Kündigung belegen. Dieser Nachweis kann laut dem LAG Niedersachsen auch dann scheitern, wenn der Arbeitgeber mehrere Zeugen benannt hat. Weisen deren Aussagen auffällig gleiche Formulierungen auf, kann dies auf eine Absprache hindeuten und den Nachweis entkräften.
Stellt der Arbeitgeber seiner Belegschaft einen „Haustrunk“ in Form von Getränkemarken zur Verfügung, so gilt diese Zuwendung als Arbeitsentgelt, das laut dem BAG auch freigestellten Betriebsratsmitgliedern zusteht.
Die grundgesetzlich geschützte Vertragsfreiheit gestattet es den Arbeitgebern, einzelne Beschäftigte in zulässiger Weise zu begünstigen. So kann laut einem Urteil des LAG Mecklenburg-Vorpommern ein erheblich höherer Verdienst einer neu eingestellten Arbeitnehmerin gerechtfertigt sein, wenn sie über höherwertige Berufsabschlüsse verfügt.
Wer aufgrund einer Erkrankung nicht arbeiten kann, erhält für die Dauer von sechs Wochen vollen Lohnausgleich. Dieser Anspruch entsteht erst nach einer vierwöchigen Wartezeit. Daher hat ein neu eingestellter Arbeitnehmer weder Anspruch auf Krankengeld noch auf Lohnfortzahlung, wenn er sich vor Arbeitsantritt krank meldet.
Die Würfel sind gefallen: Das BAG hat das Urteil der Vorinstanz bestätigt, wonach Beschäftigte Anspruch auf Schadenersatz haben, wenn der Arbeitgeber ihnen nicht rechtzeitig Ziele vorgibt, an deren Erreichen eine Bonuszahlung geknüpft ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann.
Laut dem BAG ist die Suche nach einem neuen Job in der Kündigungsfrist kein Muss. Wer also die Kündigung erhält und bis zum Ende der Kündigungsfrist von der Arbeit freigestellt wird, muss sich während der Freistellung nicht um einen neuen Job bemühen, um den bisherigen Arbeitgeber von Lohnzahlungen zu entlasten.
Höheres Gehalt dank Smartphone: Nachdem er für seine Tätigkeit im Streifendienst ein Smartphone bekommen hatte, forderte ein beim Ordnungsamt einer Stadt angestellter Arbeitnehmer seine Höhergruppierung – mit Erfolg. Laut dem LAG Berlin-Brandenburg habe sich die Tätigkeit des Arbeitnehmers durch das Smartphone wesentlich verändert.
Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine Lohnabrechnung. Das Gesetz sieht hierfür die Textform vor. Laut einem Urteil des BAG bedeutet dies, dass die Abrechnung nicht zwingend in Papierform erfolgen muss. Auch eine rein digitale Bereitstellung sei verhältnismäßig, sodass Beschäftigte keinen Anspruch auf gedruckte Lohnunterlagen hätten.
Einer aktuellen Studie zufolge suchen 38.000 Unternehmen jährlich einen Nachfolger. Verschenkt ein Unternehmen Geschäftsanteile an Führungskräfte, um die Unternehmensnachfolge zu sichern, führt dies laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) nicht automatisch zu steuerpflichtigem Arbeitslohn.
Anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen haben Leiharbeitnehmer laut einem Urteil des ArbG Kiel trotz des gesetzlich verankerten Grundsatzes der Gleichstellung nicht zwingend Anspruch auf Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie. Unter bestimmten Voraussetzungen seien Abweichungen von diesem Grundsatz möglich.