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leitender Angestellter

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Okay des Betriebsrates
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/GamePH

Dass die Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen kein „Kann“, sondern ein „Muss“ ist, zeigt ein Beschluss des ArbG Herne. Ein Arbeitgeber hatte einen Beschäftigten auf eine neu geschaffene Führungsposition versetzt – ohne Zustimmung des Betriebsrats. Er meinte, es handle sich um einen leitenden Angestellten.

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Leitende Angestellte tragen bedeutende Personalverantwortung
Bild: © g-stockstudio/iStock/Getty Images Plus

Allein der Umstand, dass eine Führungskraft dazu befugt ist, Personal eigenständig einzustellen und zu entlassen, macht sie noch nicht zu einer leitenden Angestellten. Laut dem hessischen LAG bedarf es hierfür einer bedeutenden unternehmerischen Personalverantwortung, die über die bloße Personalentscheidungsbefugnis hinausgeht.

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