Unter bestimmten Voraussetzungen haben Beschäftigte Anspruch auf Reduzierung ihrer Arbeitszeit, um pflegebedürftige nahe Angehörige zu Hause zu betreuen. Arbeitgeber dürfen einen entsprechenden Antrag nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Ein Urteil des ArbG Suhl zeigt, wann solche Gründe vorliegen können.
Wer enge Verwandte bei Renovierungsarbeiten unterstützt und dabei einen folgenschweren Unfall erleidet, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, weil für familiäre Gefälligkeiten der gesetzliche Unfallschutz nicht gilt. Das geht aus einer Entscheidung des SG Düsseldorf hervor.