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Entschädigungsklage

DP+
Verbotene Dauerüberwachung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Pixinoo

Eine Dauerüberwachung nahezu des gesamten Betriebsgeländes und des Arbeitsplatzes über 22 Monate stellt eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts dar. Das LAG Hamm sprach dem betroffenen Arbeitnehmer eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000 Euro zu, weil die Überwachung unverhältnismäßig war.

UTB+
AGG-Entschädigung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Pict Rider

Öffentliche Arbeitgeber müssen Menschen mit einer Schwerbehinderung, die sich auf eine freie Stelle bewerben, in der Regel zu einem Vorstellungsgespräch einladen. Fehlende formale Nachweise für gängige MS-Office-Kenntnisse genügen laut einem Urteil des ArbG Essen nicht, um eine „offensichtliche Ungeeignetheit“ anzunehmen.

UTB+
Diskriminierung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Drazen Zigic

Verzichtet ein Arbeitgeber darauf, eine offene Stelle der Agentur für Arbeit zur Vermittlung an schwerbehinderte Menschen zu melden, so kann das laut einem Urteil des BAG ein starkes Indiz für eine Benachteiligung aufgrund der Behinderung sein. Ein solcher Verstoß lege auch im Einzelfall eine Diskriminierung nahe.

Pocht eine potenzielle Kundin darauf, nicht von einer Frau, sondern von einem männlichen Berater betreut werden, so ist der Arbeitgeber dazu aufgerufen, die Arbeitnehmerin aufgrund der ihm aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) obliegenden Schutzpflichten vor einer solchen Diskriminierung zu schützen.

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Bei der Gestaltung von Stellenanzeigen gilt der Grundsatz, möglichst einfach und eindeutig zu formulieren. Häufig versuchen Unternehmen jedoch, mit „kreativen“ Formulierungen um Personal zu werben – mit teils fatalen Folgen. So muss ein Unternehmen eine hohe Entschädigung zahlen, weil es einen „Digital Native“ gesucht hatte.

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