Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Büroräume

UTB+
Ein Mann versucht einer Frau einen Klaps auf das Gesäß zu geben.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Kieferpix

Die Umsetzung eines Arbeitnehmers kann laut dem LAG Köln auch dann gerechtfertigt sein, wenn sich der zugrunde liegende Vorwurf – etwa wegen sexueller Belästigung – vor Gericht nicht eindeutig klären lässt. Entscheidend ist, dass die Maßnahme geeignet und verhältnismäßig ist, um z. B. betriebliche Konflikte zu entschärfen.

UTB+
Meetingraum
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Zhudifeng

Ein Arbeitgeber ist berechtigt, dem Betriebsrat eine andere Räum­lichkeit als die bisher genutzte als Betriebsratsbüro zur Verfügung stellen. Er muss allerdings sicherstellen, dass das neue Büro optisch und akustisch abgeschirmt ist.

1 von 1