Laut einem Beschluss des BAG hat Betriebsratsarbeit nicht nur einen ideellen, sondern mitunter auch einen finanziellen Wert. Demnach können Qualifikationen, die durch das Betriebsratsamt erworben wurden, eine „fiktive Beförderung“ rechtfertigen, sodass freigestellte Mitglieder unter Umständen ein höheres Gehalt fordern können.