Aufgrund des Verstoßes gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens hat das Sächsische LAG die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die im März 2022 durchgeführte Betriebsratswahl bei VW in Zwickau für unwirksam erklärt. Die Voraussetzungen für eine Nichtigkeit lagen nicht vor.
Auch im digitalen Zeitalter kommt dem klassisch auf Briefpapier erstellten Arbeitszeugnis eine hohe Bedeutung zu, weil es bei der Jobsuche noch immer als die Visitenkarte gegenüber potenziellen Arbeitgebern dient. Vor diesem Hintergrund leuchtet es ein, warum neben dem Inhalt auch die äußere Form des Zeugnisses eine so wichtige Rolle spielt.
Ein Arbeitgeber muss Anwaltskosten des Betriebsrats nur dann übernehmen, wenn das Gremium zuvor einen ordnungsgemäßen Beschluss bezüglich der Beauftragung des Anwalts gefasst hat. Dies gilt laut einem Urteil des BAG nicht nur vor der erstmaligen Beauftragung, sondern auch vor der Einlegung eines Rechtsmittels im Namen des Betriebsrats.
Der § 84 BetrVG ist mit „Beschwerderecht“ überschrieben, weil er jedem Arbeitnehmer das Recht einräumt, sich im Betrieb über eine Benachteiligung, ungerechte Behandlung oder sonstige Beeinträchtigung vonseiten des Arbeitgebers, eines Vorgesetzten oder eines Kollegen zu beschweren. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Angelegenheit zu überprüfen und muss – sofern er die Beschwerde für berechtigt hält – den aufgezeigten Missstand beseitigen.
Vor dem Hintergrund, dass sich in den §§ 84 und 85 BetrVG kaum detaillierte Regelungen über die Anforderungen, den Ablauf sowie die Rechtsfolgen des Beschwerdeverfahrens finden, tauchen in der Praxis immer wieder dieselben Fragen auf. Im folgenden Beitrag finden Sie einen Auszug der häufigsten Fragen.
Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, können Konflikte entstehen – auch am Arbeitsplatz. Wer sich über Schikanen eines Vorgesetzten, hetzerische Parolen eines Kollegen oder belastende Arbeitsbedingungen aufregt, kann sich offiziell beschweren. Wie ein Beschwerdeverfahren abläuft und welche Rolle der Betriebsrat dabei spielt, lesen Sie hier.
In der betrieblichen Praxis kommt es erfahrungsgemäß selten vor, dass ein Arbeitgeber eine Beschwerde nach § 85 BetrVG für berechtigt erachtet. Ist der Betriebsrat anderer Meinung und pocht auf die Berechtigung der Beschwerde, kann er gemäß § 85 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle anrufen, die dann per Spruch rechtsverbindlich über die Berechtigung der Beschwerde entscheidet.
Als Alternative bzw. zusätzliche Option zum individuellen Beschwerdeverfahren können Arbeitnehmer auf das in § 85 BetrVG geregelte kollektive Beschwerdeverfahren zurückgreifen und damit den Betriebsrat mit ins Boot holen.