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Befristetes Arbeitsverhältnis

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Gerichtlicher Vergleich begründet befristetes Arbeitsverhältnis unmittelbar
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/NanoStockk

Ein gerichtlicher Vergleich kann ein befristetes Arbeitsverhältnis begründen. Wollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Vergleich lediglich die Pflicht zum Abschluss eines befristeten Vertrags regeln, müssen dafür klare Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen diese, begründet der Vergleich das Arbeitsverhältnis unmittelbar.

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Silhouetten von Personen
Bild: © The-Image-Bank/iStock/Getty-Images-Plus

Aus einem befristeten Arbeitsvertrag kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstehen, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Entfristung vereinbaren. Eine aus Gefälligkeit ausgestellte Bescheinigung über ein unbefristetes Arbeitsverhältnis und eine Betriebsratstätigkeit begründen keine Entfristung.

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Rotes Verkehrsdreieck und Geldscheine
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Stadtratte

Macht ein Arbeitgeber die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie für befristet Beschäftigte davon abhängig, dass sie –anders als unbefristet Beschäftigte – am Jahresende noch dem Betrieb angehören, so handelt es sich dabei um eine unzu­lässige Ungleichbehandlung, entschied jüngst das ArbG Stuttgart.

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