Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.
Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox
Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Aufmerksamkeit
Haustrunk gibt’s auch für freigestellte Betriebsräte
Stellt der Arbeitgeber seiner Belegschaft einen „Haustrunk“ in Form von Getränkemarken zur Verfügung, so gilt diese Zuwendung als Arbeitsentgelt, das laut dem BAG auch freigestellten Betriebsratsmitgliedern zusteht.