Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Abmeldepflicht

UTB+
BAG bestätigt grundsätzliche Abmelde­pflicht für Betriebsratsmitglieder
Bild: © Andrii-Yalanskyi-iStock-Getty-Images-Plus

Die Erledigung von Betriebsratsarbeit genießt Priorität gegenüber der Erfüllung arbeitsvertraglicher Pflichten. Dennoch müssen sich nicht freigestellte Betriebsratsmitglieder abmelden, wenn sie während der Arbeitszeit Betriebsratsaufgaben erle­digen wollen. Das BAG sieht in der Abmeldepflicht keine unzulässige Gängelung.

1 von 1