Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Mitbestimmung

UTB+
E-Mail Postfach am Laptop
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Juststock

Verfügt ein Betriebsratsgremium über einen E-Mail-Account mit einer gemeinsamen E-Mail-Adresse, so haben die einzelnen Betriebsratsmitglieder laut dem Hessischen LAG ein Zugriffsrecht auf die E-Mails in Form eines elektronischen Leserechts.

UTB+
Mann in Anzug wird von Dame aufgefordert zu gehen
Bild: © Jovanmandic-iStock-Getty-Images-Plus

Kennen Sie § 104 BetrVG? Diese Vorschrift verschafft dem Betriebsrat das Recht, vom Arbeitgeber den Rauswurf eines „betriebsstörenden“ Arbeitnehmers zu fordern. Der Versuch eines Betriebsratsgremiums, einen unliebsamen Geschäftsführer auf der Grundlage dieser Vorschrift loszuwerden, ist vor dem LAG Hamm gescheitert.

UTB+
Symbol mit T-shirt
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sergi Nunez

Die Anweisung des Arbeitgebers gegenüber der Belegschaft, keine Arbeitsbekleidung mit firmenfremdem Logo zu tragen, betrifft nicht das Ordnungsverhalten der Beschäftigten und unterliegt deshalb nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das geht aus einer Entscheidung des ArbG Suhl hervor.

UTB+
Oberkörper in schwarzem Anzug hält Papierstapel vor seiner Brust
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Turk_stock_photographer

Als engagiertes Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass der Betriebsrat den Arbeitgeber nicht unmittelbar daran hindern kann, ein Arbeitsverhältnis zu kündigen. Mittelbar nimmt das Gremium hingegen Einfluss, weil sich die im Vorfeld einer Kündigung obliga­torische Anhörung für so manchen Arbeitgeber als unüberwindbare Hürde erweist.

UTB+
Chat Bot
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Robuart

Spätestens seit der Einführung des ChatGPT ist Künstliche Intelligenz (KI) in aller Munde – auch in der Arbeitswelt. Wann der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung von ChatGPT hat, zeigt folgende Entscheidung des ArbG Hamburg.

Will der Betriebsrat ein im Betriebsverfassungsgesetz verankertes Recht wahrnehmen und ist diesbezüglich Eile geboten, kann er von der Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes Gebrauch machen und z. B. die Teilnahme an Betriebsratsschulungen im einstweiligen Verfügungsverfahren durchsetzen. Das hat das Hessische LAG entschieden.

UTB+
Mann mit gelbem Schutzhelm
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Coffeekai

Führt der Arbeitgeber im Betrieb eine IT-App ein, kann der Betriebsrat laut einem Beschuss des LAG Berlin-Brandenburg die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung verlangen, wenn sich durch die Anwendung der App die Arbeitsabläufe ändern und dadurch der Arbeitsschutz betroffen sein könnte.

UTB+
Handy in Ketten gefesselt
Bild: © Eshma/iStock/Getty Images Plus

Will der Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit verbieten, so benötigt er hierfür nicht die Zustimmung des Betriebsrats, wenn das Handyverbot einer besseren Arbeitsleistung dient, entschied das Bundesarbeitsgericht.

UTB+
Fünf Personen in Office-Kleidung an Meetingtisch
Bild: © IPGGutenbergUKLtd/iStock/Getty-Images-Plus

Überall dort, wo Menschen zusammenkommen, können Konflikte entstehen – auch am Arbeitsplatz. Wer sich über Schikanen eines Vorgesetzten, hetzerische Parolen eines Kollegen oder belastende Arbeitsbedingungen aufregt, kann sich offiziell beschweren. Wie ein Beschwerdeverfahren abläuft und welche Rolle der Betriebsrat dabei spielt, lesen Sie hier.

UTB+
Waage der Gerechtigkeit
Bild: © BrianAJackson/iStock/Getty-Images-Plus

Verletzt der Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen, steht dem Gremium kein allgemeiner, von den Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 BetrVG unabhängiger, Unterlassungsanspruch zu. Das geht aus einer Entscheidung des Hessischen LAG hervor.

6 von 7