Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Mitbestimmung

UTB+
Unvollständiger Einigungsstellenspruch
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/DragonImages

Wird den Betriebsparteien ein Einigungsstellenspruch in einer Fassung zugeleitet, die nicht vollständig mit dem von der Einigungsstelle tatsächlich beschlossenen Spruch übereinstimmt, ist der Spruch nach einem Urteil des BAG unwirksam. Eine spätere Berichtigung durch den Vorsitzenden genügt nicht, um diesen Mangel zu heilen.

UTB+
Urteilsverfahren
Bild: ©gorodenkoff-iStock-Getty-Images-Plus

Das Hessische LAG hat klargestellt, dass über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte eines Betriebsratsmitgliedes im Urteilsverfahren zu entscheiden ist – auch dann, wenn der Anspruch auf das kollektive Behinderungsverbot aus § 78 BetrVG gestützt werde. Die Verfahrensart richte sich nach dem Arbeitsverhältnis.

Transparenz bei der Vergütung ist ein zentrales Anliegen des Betriebsrats. Das BAG hat geurteilt, dass der Betriebsrat nicht nur Anspruch auf Einsicht in die Entgeltlisten hat, sondern ein umfassendes Informationsrecht bei allen Vergütungsfragen. Dieses Recht ist eigenständig und darf nicht durch speziellere Regelungen eingeschränkt werden.

UTB+
Willkürliche Vergütungskürzung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Prasong Maulae

Freigestellte Betriebsratsmitglieder haben nach dem Ende der Freistellung laut einem Beschluss des LAG Niedersachsen Anspruch auf eine Vergütung entsprechend ihrer fiktiven beruflichen Entwicklung – so, wie sie sich ohne Betriebsratstätigkeit entwickelt hätten. Rückforderungen der Arbeitgeber sind nur begrenzt möglich.

UTB+
Fragenkatalog im Kündigungsverfahren
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/jovanmandic

Steht eine Kündigung im Raum, scheuen manche Arbeitgeber nicht davor zurück, die gesamte Belegschaft systematisch zu befragen, um belastende Informationen zu sammeln. Ein Urteil des LAG Niedersachsen zeigt, unter welchen Voraussetzungen eine solche Mitarbeiterbefragung zulässig sein kann.

UTB+
Betriebsratssitzung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Rawpixel

Im Mittelpunkt der betrieblichen Mitbestimmung steht die Betriebsratssitzung. Hier trifft der Betriebsrat alle grundlegenden Entscheidungen – einschließlich der Festlegung, in welchem Turnus die Sitzungen stattfinden.

UTB+
Parkhaus
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/ViktorCap

Rügt der Betriebsrat die Verlegung eines Firmenparkplatzes und damit verbundene längere Wege zum Betriebsgelände, so ist die Einigungsstelle hierfür nicht zuständig, entschied unlängst das LAG Köln.

UTB+
Betriebsbeschluss
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Fizkes

Für einen gültigen Betriebsratsbeschluss sind verschiedene Voraussetzungen unerlässlich: eine ordnungsgemäße Einladung, eine sachlich korrekte Tagesordnung, eine fehlerfreie Beschlussfassung sowie eine sorgfältige Protokollierung. Fehler bei der Beschlussfassung können dazu führen, dass der Beschluss rechtlich wirkungslos bleibt.

UTB+
Sitzungsleitung
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Monkeybusinessimages

Eine erfolgreiche Betriebsratssitzung setzt eine sorgfältige Vorbereitung und eine strukturierte Durchführung voraus. Beides liegt in der Verantwortung des Betriebsratsvorsitzenden. Er ist dafür zuständig, die Sitzung einzuberufen, die Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß zu laden, die Tagesordnung festzulegen und die Sitzung zu leiten. Damit trägt er die Verantwortung sowohl für die organisatorische Vorbereitung als auch für den ordnungsgemäßen Ablauf der Sitzung.

Gratis
Datenschutz
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Urupong

Mit der stetigen Einführung neuer IT-Systeme gewinnt der Beschäftigtendatenschutz zunehmend an Bedeutung. Betriebsratsgremien pochen dabei regelmäßig auf Mitbestimmung. Das LAG Hessen hat nun klargestellt: Für den Datenschutz ist allein der Arbeitgeber verantwortlich.

2 von 7