Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Verhaltensbedingte Kündigung

UTB+
Arbeitszeitbetrug: Vorge­täuschte Arbeitszeit ist Kündigungsgrund
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Leremy

Wer als Arbeitnehmer absichtlich falsche Arbeitszeiten dokumentiert, riskiert seinen Rauswurf. Das LAG Mecklenburg-Vorpommern betonte in einem Urteil, dass ein vorsätzlich falsches Eintragen schwer kontrollierbarer Arbeitszeiten einen gravierenden Vertrauensbruch darstellt und eine Kündigung rechtfertigt.

UTB+
Vulgäre Kritik ist nicht zwingend Kündigungsgrund
Bild: © Stadtratte-iStock-Getty-Images-Plus

Wo gehobelt wird, fallen bekanntlich auch Späne – das gilt besonders am Arbeitsplatz, wo es zu Konflikten kommen kann, in denen es auch mal hitzig zugeht und unschöne Worte fallen. Das LAG Düsseldorf entschied kürzlich: Nicht jede unbedachte oder grobe Äußerung gegenüber Vorgesetzten rechtfertigt automatisch eine Kündigung.

UTB+
Digitales Einwurf-Einschreiben
Bild: ©Rawf8-iStock-Getty-Images-Plus

Das digitale Einwurf-Einschreiben hat das klassische Einwurf-Einschreiben abgelöst. Der Zustellnachweis erfolgt nicht mehr manuell, sondern digital. Laut dem LAG Hamburg ist durch diese Modernisierung die Beweiskraft des Einwurf-Einschreibens verloren gegangen – einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es demnach nicht mehr.

UTB+
Schadenersatz
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/AndreyPopov

Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt, endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.

UTB+
Arbeitsplatz mit Computern
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Sathit Trakunpunlert

Eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub rechtfertigt keine Kündigung, wenn sie auf einem unverschuldeten Ereignis beruht und der Arbeitnehmer sich nachweislich um seine Rückkehr sowie um eine Information des Arbeitgebers bemüht hat. In einem solchen Fall fehlt es nach einem Urteil des ArbG Herne an einer schuldhaften Pflichtverletzung.

UTB+
Arzt gibt einer Patientin ein Attest.
Bild: © Wavebreakmedia/iStock/Getty Images Plus

Das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot schützt Beschäftigte davor, benachteiligt zu werden, weil sie ihre Rechte ausüben. Nach Ansicht des Hessischen LAG stellt eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankmeldung jedoch nicht automatisch einen Verstoß gegen dieses Verbot dar.

UTB+
Hetze gegen Juden ist kein zwingender Kündigungsgrund
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Thx4Stock

Wer strafrechtlich relevante Beiträge auf Social Media postet, muss mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Laut dem LAG Düsseldorf kann eine Abmahnung genügen, um eine Rufschädigung zu beenden, sofern die Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes versehentlich erfolgte.

UTB+
Alkoholrausch ist keine Entschuldigung für sexuelle Belästigung
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Ivan-Balvan

Eine erhebliche Alkoholisierung entschuldigt kein sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten. Das geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall eines Angestellten hervor, der den sexuellen Übergriff auf zwei Kolleginnen mit einem infolge eines Rausches erlittenen Kontrollverlust zu entschuldigen versuchte.

UTB+
Richterhammer
Bild: © Redaktionsbüro Schneider / gettyimages.de / Jacob Wackershausen

Ein Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung kann dem Gekündigten einen Weiterbeschäftigungsanspruch verschaffen – auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund laut dem ArbG Gera jedoch nicht entfallen.

UTB+
Verstoß gegen Sicherheitsanweisungen rechtfertigt Rauswurf
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/SafakOguz

Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt und in grober Weise grundlegende Sorgfaltspflichten, so handelt es sich laut einem Urteil des LAG Niedersachsen dabei um ein arbeitsplatzunabhängiges Fehlverhalten, das dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb unzumutbar macht.

1 von 2