Das digitale Einwurf-Einschreiben hat das klassische Einwurf-Einschreiben abgelöst. Der Zustellnachweis erfolgt nicht mehr manuell, sondern digital. Laut dem LAG Hamburg ist durch diese Modernisierung die Beweiskraft des Einwurf-Einschreibens verloren gegangen – einen Anscheinsbeweis für die Zustellung erbringt es demnach nicht mehr.
Ein Jurastudent wollte in einem Gastro-Betrieb einen Betriebsrat gründen und verlor deshalb seinen Job. Was wie ein Lehrbuchfall unzulässiger Maßregelung beginnt,
endet mit einem bemerkenswerten Urteil des LAG München: Rund 100.000 Euro Schadenersatz sprechen eine deutliche Sprache.
Eine verspätete Rückkehr aus dem Urlaub rechtfertigt keine Kündigung, wenn sie auf einem unverschuldeten Ereignis beruht und der Arbeitnehmer sich nachweislich um seine Rückkehr sowie um eine Information des Arbeitgebers bemüht hat. In einem solchen Fall fehlt es nach einem Urteil des ArbG Herne an einer schuldhaften Pflichtverletzung.
Das in § 612a BGB geregelte Maßregelungsverbot schützt Beschäftigte davor, benachteiligt zu werden, weil sie ihre Rechte ausüben. Nach Ansicht des Hessischen LAG stellt eine Kündigung im zeitlichen Zusammenhang mit einer Krankmeldung jedoch nicht automatisch einen Verstoß gegen dieses Verbot dar.
Wer strafrechtlich relevante Beiträge auf Social Media postet, muss mit arbeitsrechtlichen Folgen rechnen, wenn ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht. Laut dem LAG Düsseldorf kann eine Abmahnung genügen, um eine Rufschädigung zu beenden, sofern die Kenntlichmachung des Arbeitsplatzes versehentlich erfolgte.
Eine erhebliche Alkoholisierung entschuldigt kein sexuell übergriffiges und belästigendes Verhalten. Das geht aus einem Urteil des LAG Rheinland-Pfalz im Fall eines Angestellten hervor, der den sexuellen Übergriff auf zwei Kolleginnen mit einem infolge eines Rausches erlittenen Kontrollverlust zu entschuldigen versuchte.
Ein Widerspruch des Betriebsrats gegen eine Kündigung kann dem Gekündigten einen Weiterbeschäftigungsanspruch verschaffen – auch bei einer verhaltensbedingten Kündigung. Durch Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen kann ein verhaltensbedingter Kündigungsgrund laut dem ArbG Gera jedoch nicht entfallen.
Verletzt ein Arbeitnehmer wiederholt und in grober Weise grundlegende Sorgfaltspflichten, so handelt es sich laut einem Urteil des LAG Niedersachsen dabei um ein arbeitsplatzunabhängiges Fehlverhalten, das dem Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz im Betrieb unzumutbar macht.
Laut dem LAG Köln kann sich der Inhaber eines Kleinbetriebes bei Ausspruch einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang berufen. Rügt die gekündigte Arbeitnehmerin, dass die Kündigung gegen das Maßregelungsverbot verstoße, muss sie das Vorliegen der Voraussetzungen des § 612a BGB nachweisen.
Mit einer auf den ersten Blick kurios anmutenden Fragestellung musste sich das LAG Schleswig-Holstein befassen: Kann das Schwenken eines Filetiermessers eine fristlose Kündigung rechtfertigen? Die Antwort lautete „Nein“, weil der für eine kündigungsrelevante Bedrohung nötige bedingte Vorsatz nicht nachgewiesen werden konnte.