Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.
Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox
Arbeitgeber muss nicht auf Betriebsrat warten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
Startseite Datenschutz KI-Anwendungen
Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT
Spätestens seit der Einführung des ChatGPT ist Künstliche Intelligenz (KI) in aller Munde – auch in der Arbeitswelt. Wann der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht bei der Nutzung von ChatGPT hat, zeigt folgende Entscheidung des ArbG Hamburg.