Klare Ansage des BAG: Wird ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer während der Befristung in den Betriebsrat gewählt, besteht für den Arbeitgeber nach Ablauf der Befristung keine Verpflichtung, ihm eine Folgebeschäftigung anzubieten.
Aufatmen bei Tesla: Nach dem jüngsten Schock über den Anschlag auf die Stromversorgung seiner Gigafactory hat das LAG Berlin-
Brandenburg nun entschieden, dass die bereits in Gang gesetzte Betriebsratswahl nicht abgebrochen werden muss.