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Autor: kappenm

Zeitweilige Duldung eines Hundes ist keine betriebliche Übung

Darf eine Arbeitnehmerin ihren Hund für einen gewissen Zeitraum mit an den Arbeitsplatz bringen, obwohl im Arbeitsvertrag ein ausdrückliches Verbot des Mitbringens von Haustieren in die Betriebsräume verankert ist, so entsteht laut dem LAG Düsseldorf aus dem zeitweisen Dulden des Arbeitgebers keine betriebliche Übung.

Nicht ohne Betriebsrat: Arbeitge­berin muss „Inhousing“ unterlassen

Interne Schulungen für Beschäftigte, die über reine Arbeitsplatzunterweisungen hinausgehen, darf der Arbeitgeber nicht durchführen, ohne den Betriebsrat beteiligt zu haben. Tut er es dennoch, kann das Gremium weitere Schulungen wegen Verletzung seines Mitbestimmungsrechts aus § 98 BetrVG per einstweiliger Verfügung untersagen lassen.

BAG stärkt Rechte von Schwangeren: Nachträgliche Klage zulässig

Wer von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhält, hat drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen. Schwangere Arbeitnehmerinnen können laut dem BAG auch dann noch klagen, wenn sie erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist sichere Kenntnis von ihrer Schwangerschaft haben.

Ausschüsse & Gruppen: Teamarbeit im Betriebsrat

Als engagiertes Betriebsratsmitglied erleben Sie täglich, wie sich Betriebsratsarbeit im digitalen Zeitalter wandelt. Die Themen werden komplexer, die Herausforderungen vielfältiger. Es geht z. B. um die Einführung von KI-Systemen oder die Ausgestaltung mobiler Arbeit. Eine effiziente Interessenvertretung in der modernen Arbeitswelt erfordert ein gut funktionierendes Teamwork im Betriebsrat.

Mitgestalten im Alltag: Arbeits­gruppen als Teil der Mitbestimmung

Mit der Einführung des § 28a BetrVG im Jahr 2001 wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die es dem Betriebsrat erlaubt, betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben an Arbeitsgruppen zu delegieren. Dieses Delegationsrecht eröffnet die Möglichkeit, Beschäftigte unmittelbar in Fragen der Arbeitsorganisation einzubeziehen und damit die direkte Beteiligung im Betrieb zu stärken. Wie das funktioniert und wann es sinnvoll ist, erfahren Sie hier.

Wirtschaftsausschuss hat wirtschaftliche Entwicklungen im Blick

Um fundierte Entscheidungen treffen zu können, ist der Betriebsrat auf verlässliche Informationen zur wirtschaftlichen Lage des Unternehmens angewiesen. Genau hier setzt der Wirtschaftsausschuss an: Er sammelt, analysiert und bewertet wirtschaftliche Kennzahlen und Entwicklungen, die dem Betriebsrat als wichtige Entscheidungsgrundlage dienen. Nur mit diesem Wissen kann dieser seine Beteiligungsrechte wirksam wahrnehmen.
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