Wichtige Entscheidungen im Überblick: So urteilen die Gerichte
Abmahnung als Voraussetzung für Ausschlussverfahren
Vor der Einleitung eines Ausschlussverfahrens nach § 23 Abs. 1 BetrVG kann eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die dem Betriebsratsmitglied vorgeworfene Pflichtverletzung nicht von vornherein so schwerwiegend ist, dass sie ohne vorherige Warnung die Einleitung eines Ausschlussverfahrens rechtfertigt.
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