Urteil
/ 12. Februar 2026

Wichtige Entscheidungen im Überblick: So urteilen die Gerichte

Es existiert eine umfangreiche Rechtsprechung zu § 23 BetrVG. In diesem Beitrag finden Sie eine Zusammenstellung interessanter und praxisnaher Entscheidungen in Kurzform, die die wesentlichen Grundsätze und Maßstäbe der Sanktionsnorm veranschaulichen.

Abmahnung als Voraussetzung für Ausschlussverfahren

Vor der Einleitung eines Ausschlussverfahrens nach § 23 Abs. 1 BetrVG kann eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung erforderlich sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn die dem Betriebsratsmitglied vorgeworfene Pflichtverletzung nicht von vornherein so schwerwiegend ist, dass sie ohne vorherige Warnung die Einleitung eines Ausschlussverfahrens rechtfertigt.

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