Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
12. November 2025

Schwarzgeld für Überstunden: Dreiste Prozesslüge rechtfertigt Rauswurf

UTB+
Schwarzgeld für Überstunden
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Motortion
Unbezahlte Überstunden sind ein Dauerbrenner in der arbeitsgerichtlichen Praxis. Ein Lkw-Fahrer, der 572 Überstunden schwarz bezahlt bekommen hatte, behauptete in einem Prozess, nichts erhalten zu haben. Diese Lüge kostete ihn den Job. Das LAG Rheinland-Pfalz entschied: Wer bewusst lügt, riskiert die Kündigung.

Worum geht es?

Ein 60-jähriger Arbeitnehmer war seit 2023 als Lkw-Fahrer bei einem Transportunternehmen angestellt. Von Januar bis August 2023 leistete er insgesamt 572 Überstunden, die handschriftlich auf Zetteln mit dem Vermerk „Ü“ festgehalten waren. Im November 2023 klagte er auf Bezahlung dieser Überstunden und legte für seine Forderung einen Stundenlohn in Höhe von 16 Euro zugrunde. Der Arbeitgeber entgegnete, dass sämtliche Überstunden absprachegemäß „schwarz“ in bar gezahlt worden seien – jeweils 15 Euro pro Stunde, immer am ersten Sonntag nach Monatsende im Rahmen eines Familienessens. Als Beweis legte er u. a. Rechnungsaufstellungen und WhatsApp-Nachrichten vor, die die Barzahlung der Überstunden belegten. Trotz dieser Angaben verurteilte das ArbG Kaiserslautern den Arbeitgeber zur Zahlung von rund 8.600 Euro. Gegen das Urteil legte der Arbeitgeber Berufung ein und kündigte dem Arbeitnehmer zugleich wegen dessen wahrheitswidriger Behauptung im Prozess, die Überstunden nicht vergütet bekommen zu haben, obwohl er diese „schwarz“ in bar bezahlt erhalten hatte. Der Lkw-Fahrer erhob Kündigungsschutzklage.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.