BAG bestätigt automatische Verdrängung bei Tarifkollision
Worum geht es?
Die GDL hatte bei der DB Regio AG in Oberbayern 31 Tarifverträge abgeschlossen. Auch die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) verhandelte parallel eigene Tarifwerke mit der DB Regio. Bis März 2021 galten die ausgehandelten Tarifverträge nebeneinander. Danach wandte die DB Regio nur noch die EVG-Verträge an. Die GDL wollte gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Tarifverträge gemäß § 4a Abs. 2 TVG (Tarifvertragsgesetz) Vorrang gegenüber den EVG-Verträgen haben. Nachdem die ersten beiden Instanzen die Klage abgewiesen hatten, verfolgte die GDL ihr Ziel mit einer Rechtsbeschwerde vor dem BAG weiter – und unterlag auch dort.
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