Urteil
/ 26. September 2025

BAG bestätigt automatische Verdrängung bei Tarifkollision

Klare Ansage des BAG in Sachen Tarifeinheit: Im Fall kollidierender Tarifverträge verdrängt der Mehrheitstarifvertrag den Minderheitstarifvertrag automatisch – ohne gesondertes gerichtliches Verfahren. Für Gewerkschaften wie die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) bedeutet die Entscheidung einen herben Rückschlag.

Worum geht es?

Die GDL hatte bei der DB Regio AG in Oberbayern 31 Tarifverträge abgeschlossen. Auch die EVG (Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft) verhandelte parallel eigene Tarifwerke mit der DB Regio. Bis März 2021 galten die ausgehandelten Tarifverträge nebeneinander. Danach wandte die DB Regio nur noch die EVG-Verträge an. Die GDL wollte gerichtlich feststellen lassen, dass ihre Tarifverträge gemäß § 4a Abs. 2 TVG (Tarifvertragsgesetz) Vorrang gegenüber den EVG-Verträgen haben. Nachdem die ersten beiden Instanzen die Klage abgewiesen hatten, verfolgte die GDL ihr Ziel mit einer Rechtsbeschwerde vor dem BAG weiter – und unterlag auch dort.

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