Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
13. August 2025

Beschlüsse bilden das Herzstück jeder Sitzung

UTB+
Betriebsbeschluss
Bild: ©Redaktionsbüro Schneider/gettyimages.de/Fizkes
Für einen gültigen Betriebsratsbeschluss sind verschiedene Voraussetzungen unerlässlich: eine ordnungsgemäße Einladung, eine sachlich korrekte Tagesordnung, eine fehlerfreie Beschlussfassung sowie eine sorgfältige Protokollierung. Fehler bei der Beschlussfassung können dazu führen, dass der Beschluss rechtlich wirkungslos bleibt.

So treffen Sie gültige Betriebsratsbeschlüsse

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber informiert Sie darüber, einen bestimmten Bewerber für eine offene Stelle ausgewählt zu haben – einen Kandidaten, dem Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Gremium nicht zustimmen können. Wenn Sie stichhaltige Gründe gegen diesen Kandidaten haben, die eine Ablehnung nach § 99 Abs. 2 BetrVG rechtfertigen, wollen Sie Ihr Veto einlegen. In diesem Fall wäre es fatal, wenn sich später in einem Verfahren herausstellt, dass der zugrunde liegende Beschluss formale Fehler aufweist und daher unwirksam ist. Ihr berechtigtes Veto würde seine Wirkung verlieren und der Arbeitgeber könnte den Kandidaten einstellen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Beschlussfassung alle vorgeschriebenen Formalien einzuhalten (vgl. Übersicht).

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.