Beschlüsse bilden das Herzstück jeder Sitzung
So treffen Sie gültige Betriebsratsbeschlüsse
Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber informiert Sie darüber, einen bestimmten Bewerber für eine offene Stelle ausgewählt zu haben – einen Kandidaten, dem Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen im Gremium nicht zustimmen können. Wenn Sie stichhaltige Gründe gegen diesen Kandidaten haben, die eine Ablehnung nach § 99 Abs. 2 BetrVG rechtfertigen, wollen Sie Ihr Veto einlegen. In diesem Fall wäre es fatal, wenn sich später in einem Verfahren herausstellt, dass der zugrunde liegende Beschluss formale Fehler aufweist und daher unwirksam ist. Ihr berechtigtes Veto würde seine Wirkung verlieren und der Arbeitgeber könnte den Kandidaten einstellen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, bei der Beschlussfassung alle vorgeschriebenen Formalien einzuhalten (vgl. Übersicht).
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