Alles Wichtige zur Betriebsratssitzung
Betriebsrat entscheidet eigenständig über Sitzungsrhythmus
Der Betriebsrat entscheidet allein darüber, wann, wie oft und wie lange er tagt. Gesetzliche Vorgaben zum Sitzungsrhythmus bestehen nicht. Das Gremium verfügt insoweit über einen weiten Ermessensspielraum – einschließlich der Möglichkeit, wöchentliche Sitzungen anzusetzen. Ein wöchentlicher bzw. zweiwöchentlicher Rhythmus hat sich in der Praxis bewährt, da er die kontinuierliche Bearbeitung der vielfältigen Aufgaben des Betriebsrats sicherstellt.
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