Kein Vermittlungsauftrag – mögliches Diskriminierungsindiz
Worum geht es?
Ein Mann mit einer Schwerbehinderung hatte sich im August 2021 bei einem IT-Sicherheitsunternehmen beworben. Die Stelle war jedoch bereits wenige Tage zuvor anderweitig vergeben worden. Eine Woche nach seiner Bewerbung erhielt er eine Absage. In der Folge verklagte er das Unternehmen auf Zahlung einer Entschädigung wegen Diskriminierung. Er warf dem Unternehmen vor, keine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Agentur für Arbeit unternommen zu haben, um schwerbehinderte Bewerber zu berücksichtigen. Die bloße Veröffentlichung der Stelle in der Jobbörse reiche dafür nicht aus. Das Unternehmen habe der Arbeitsagentur keinen expliziten Vermittlungsauftrag gegeben. Das Unternehmen entgegnete, dass es als privater Arbeitgeber nicht zu einem Vermittlungsauftrag verpflichtet sei und die Stelle bereits vor Eingang der Bewerbung vergeben gewesen sei.
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