Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
17. Juli 2025

Kein Urlaubsverzicht durch gericht­lichen Vergleich

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Urlaub dient Erholungszwecken und ist deshalb zwingend. Demnach dürfen Arbeitnehmer laut einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) weder auf ihren gesetz­lichen Mindesturlaub noch auf die finanzielle Abgeltung desselben verzichten – auch nicht im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer war von Januar 2019 bis April 2023 als Betriebsleiter in einem Unternehmen beschäftigt. 2023 war er krankheitsbedingt durchgehend arbeitsunfähig und konnte deshalb keinen Urlaub nehmen. Im März 2023 einigte er sich mit seinem Arbeitgeber im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von 10.000 Euro. Im Vergleich wurde festgehalten, dass sämtliche Urlaubsansprüche „in natura gewährt“ seien. Da er auch im April 2023 weiterhin arbeitsunfähig war und keinen Urlaub nehmen konnte, forderte der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die finanzielle Abgeltung der verbleibenden Resturlaubstage mit der Begründung, der Urlaubsverzicht im Vergleich sei unwirksam.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.