Arbeitgeber muss nachgewiesene Überstunden vergüten
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war von April 2012 bis August 2023 als Lageristin und kaufmännische Angestellte bei einer Kfz-Werkstatt beschäftigt. Die regelmäßige Arbeitszeit betrug laut Arbeitsvertrag 24 Stunden. Die Arbeitgeberin zeichnete die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin nicht auf. Nach einer Erkrankung wurde der Arbeitnehmerin gekündigt.
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