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Urteil
01. Juli 2025

Arbeitgeber muss nachgewiesene Überstunden vergüten

UTB+
Überlagerung zweier Fotos. Das Eine zeigt eine Frau, die an einem Schreibtisch an einem Laptop arbeitet. Das Andere zeigt eine Wanduhr.
Bild: © Redaktionsbüro Schneider/ gettyimages.de/Andrii Yalanskyi
Wer von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen, in welchem Umfang und auf wessen Anordnung er Mehrarbeit geleistet hat. Pauschale Angaben genügen nicht. Eine Arbeitnehmerin, die ihre Überstunden per Kalendereintrag dokumentiert hatte, erstritt auf diese Weise 46.000 Euro.

Worum geht es?

Eine Arbeitnehmerin war von April 2012 bis August 2023 als Lageristin und kaufmännische Angestellte bei einer Kfz-Werkstatt beschäftigt. Die regelmäßige Arbeitszeit betrug laut Arbeitsvertrag 24 Stunden. Die Arbeitgeberin zeichnete die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin nicht auf. Nach einer Erkrankung wurde der Arbeitnehmerin gekündigt.

Daniel Roth
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