Arbeitgeber muss nachgewiesene Überstunden vergüten
Wer von seinem Arbeitgeber die Bezahlung von Überstunden fordert, muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen, in welchem Umfang und auf wessen Anordnung er Mehrarbeit geleistet hat. Pauschale Angaben genügen nicht. Eine Arbeitnehmerin, die ihre Überstunden per Kalendereintrag dokumentiert hatte, erstritt auf diese Weise 46.000 Euro.
Worum geht es?
Eine Arbeitnehmerin war von April 2012 bis August 2023 als Lageristin und kaufmännische Angestellte bei einer Kfz-Werkstatt beschäftigt. Die regelmäßige Arbeitszeit betrug laut Arbeitsvertrag 24 Stunden. Die Arbeitgeberin zeichnete die Arbeitszeiten der Arbeitnehmerin nicht auf. Nach einer Erkrankung wurde der Arbeitnehmerin gekündigt.
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