Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
11. Januar 2024

Betriebsausschuss kann keine Mitbestimmungsrechte einklagen

UTB+
Klassiker - Säulen des Supreme Courts
Bild: © PeskyMonkey/iStock/Getty Images Plus
Insbesondere in größeren Unternehmen ist die Geschäftsführung des Betriebsrats mit­unter sehr zeitaufwändig. Für Entlastung sorgen kann hier der Betriebsausschuss, indem er die laufenden Geschäfte des Betriebsrats führt. Die Klageerhebung fällt laut dem LAG Düsseldorf nicht darunter und kann deshalb nicht durch den Betriebsausschuss erfolgen.

Worum geht es?

In einem größeren Unternehmen gab es einen Gesamtbetriebsrat und einen Gesamtbetriebsausschuss. Zur Steigerung der Kundenorientierung führte das Unternehmen sogenannte Beratungscoupons mit Strichcodes ein. Die Beschäftigten waren angewiesen, einen Coupon auf einen Artikel zu kleben, zu dem sie einen Kunden beraten hatten. An der Kasse wurde der Strichcode des Beratungscoupons beim Kassiervorgang eingescannt. Als weitere Maßnahme sollten in ausgewählten Märkten jeweils für rund drei Wochen Kundenumfragen durchgeführt werden. Die Kunden sollten u. a. darüber berichten, ob sie einen verfügbaren Mitarbeiter gefunden haben und inwieweit sie mit dem Mitarbeiterkontakt zufrieden waren. Der Gesamtbetriebsrat stand diesen Maßnahmen kritisch gegenüber. Er fühlte sich durch sie in seinen Mitbestimmungsrechten aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6 BetrVG verletzt und beantragte deshalb bei Gericht, es dem Arbeitgeber zu untersagen, die Maßnahmen durchzuführen. Was die Einleitung des gerichtlichen Verfahrens betraf, verwies er auf die Beschlüsse seines Gesamtbetriebs­ausschusses zur Verfahrenseinleitung.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.