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Urteil
29. Juni 2026

Paketzusteller haftet nicht für folgenschweren Sprung auf Porsche

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Ob Arbeitnehmer für Schäden während ihrer beruflichen Tätigkeit einstehen müssen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. Das Amtsgericht München hat die Haftung eines Paketzustellers für angebliche Schäden an einem geparkten Fahrzeug verneint, der aus Angst vor Hunden auf ein geparktes Fahrzeug sprang.

Worum geht es?

Ein Paketzusteller wollte einem Kunden ein Paket zustellen. Da bei einem ersten Zustellversuch der erforderliche Übergabecode fehlte, vereinbarten beide einen zweiten Termin am Nachmittag. Als der Zusteller erneut das Grundstück betrat und klingelte, öffnete sich die Haustür. Gleichzeitig liefen zwei Dalmatiner und ein Mischlingshund bellend auf ihn zu. Aus Angst sprang der Zusteller auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten Porsche Cayenne. Der Fahrzeughalter machte anschließend geltend, durch den Sprung seien Kratzer und Dellen entstanden. Für die Reparatur verlangte er rund 2.700 Euro Schadenersatz.

Daniel Roth
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