Paketzusteller haftet nicht für folgenschweren Sprung auf Porsche
Worum geht es?
Ein Paketzusteller wollte einem Kunden ein Paket zustellen. Da bei einem ersten Zustellversuch der erforderliche Übergabecode fehlte, vereinbarten beide einen zweiten Termin am Nachmittag. Als der Zusteller erneut das Grundstück betrat und klingelte, öffnete sich die Haustür. Gleichzeitig liefen zwei Dalmatiner und ein Mischlingshund bellend auf ihn zu. Aus Angst sprang der Zusteller auf die Motorhaube eines neben dem Haus geparkten Porsche Cayenne. Der Fahrzeughalter machte anschließend geltend, durch den Sprung seien Kratzer und Dellen entstanden. Für die Reparatur verlangte er rund 2.700 Euro Schadenersatz.
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