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Urteil
29. Juni 2026

Kein Homeoffice-Entzug ohne nachvollziehbare Gründe

UTB+
Kein Homeoffice-Entzug ohne nachvollziehbare Gründe
Bild: ©Antonio_Diaz / iStock / Getty Images Plus
Unternehmen können ihren Beschäftigten laut einem Urteil des ArbG Düsseldorf nicht ohne Weiteres die Homeoffice-Option entziehen und volle Präsenz anordnen. Ohne eine nachvollziehbare, stichhaltige Begründung ist eine entsprechende Weisung ermessensfehlerhaft und unwirksam.

Worum geht es?

Ein als IT-Mitarbeiter angestellter Arbeitnehmer ist seit 2014 in einem Unternehmen beschäftigt. Seit mehreren Jahren arbeitet er auf Grundlage betrieblicher Absprachen und einer langjährigen betrieblichen Praxis regelmäßig zu rund 50% im Homeoffice. Im Sommer 2025 änderte der Arbeitgeber die Praxis grundlegend. Aufgrund behaupteter organisatorischer und fachlicher Defizite in einem IT-Projekt ordnete er an, dass der Arbeitnehmer künftig nur noch an einem Tag pro Woche mobil arbeiten dürfe. Kurz darauf wurde sogar eine vollständige Präsenzpflicht im Betrieb angeordnet. Der Arbeitnehmer hielt diese Weisung für rechtswidrig und verwies auf die bisherige Homeoffice-Praxis, seine persönliche Situation sowie laufende gesundheitliche Behandlungen. Sachliche Gründe für die Einschränkung bestünden nicht. Zudem arbeiteten andere Beschäftigte und externe Kräfte weiterhin remote. Der Arbeitgeber berief sich auf erhebliche Missstände in der Abteilung, insbesondere Defizite bei Projektsteuerung, Kommunikation und Führung durch den Arbeitnehmer. Zur Stabilisierung des Projekts und besseren Kontrolle sei dessen Präsenz erforderlich. Dagegen klagte der Arbeitnehmer.

Daniel Roth
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