So kann der Betriebsrat auf Pflichtverstöße des Arbeitgebers reagieren
Betriebsrat kann Arbeitgeber zur Rechtstreue zwingen
§ 23 Abs. 3 BetrVG eröffnet dem Betriebsrat die Möglichkeit, die künftige Gesetzestreue des Arbeitgebers sicherzustellen. So kann das Gremium – oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft –bei einem groben Pflichtverstoß des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht beantragen, diesen unter Androhung eines Ordnungsgelds zu verpflichten,
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