So kann der Betriebsrat auf Pflichtverstöße des Arbeitgebers reagieren
Missachtet, ignoriert oder verletzt der Arbeitgeber die Rechte des Betriebsrats, liegt darin regelmäßig ein grober Verstoß gegen seine betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten. In solchen Fällen ist es dem Betriebsrat möglich, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um auf die Pflichtverletzungen des Arbeitgebers zu reagieren und eine künftige rechtskonforme Handhabung zu erreichen.
Betriebsrat kann Arbeitgeber zur Rechtstreue zwingen
§ 23 Abs. 3 BetrVG eröffnet dem Betriebsrat die Möglichkeit, die künftige Gesetzestreue des Arbeitgebers sicherzustellen. So kann das Gremium – oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft –bei einem groben Pflichtverstoß des Arbeitgebers beim Arbeitsgericht beantragen, diesen unter Androhung eines Ordnungsgelds zu verpflichten,
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