Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Urteil
30. Januar 2026

Urlaubsanspruch berechnet sich nach Arbeitstagen – nicht Kalendertagen

UTB+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus
Es gibt Arbeitnehmer, die irrtümlich davon ausgehen, dass ihr Urlaub automatisch sämtliche Kalendertage umfasst, also auch Feiertage und Wochenenden. Das BAG hat nun klargestellt, dass bei der Urlaubsberechnung nur Arbeitstage zählen. Eine fiktive Siebentagewoche gebe es nicht.

Worum geht es?

Ein Arbeitnehmer ist seit 1996 als Notfallsanitäter bei einem Rettungsdienst beschäftigt, der seine Dienstleistungen ganzjährig und 24 Stunden am Tag an sieben Tagen in der Woche erbringt. Auf Basis einer Siebentagewoche berechnete der Arbeitgeber 42 Urlaubstage pro Jahr und rechnete auch gesetzliche Feiertage sowie den 24.12. und 31.12. als Urlaub an. Der Arbeitnehmer wandte ein, dass an diesen neun Tagen ohnehin keine Arbeitspflicht bestanden habe und forderte eine entsprechende Gutschrift auf seinem Urlaubskonto bzw. auf dem Arbeitszeitkonto. Während die ersten beiden Instanzen teilweise zu seinen Gunsten entschieden hatten, war das BAG anderer Meinung.

Daniel Roth
+

Weiterlesen mit UTB+

Sie haben noch kein Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit UTB+
Die Online-Seminare: Fakten und Empfehlungen direkt vom Experten
Zehn Online-Seminare pro Jahr informieren Sie zu aktuellen Themen, die Betriebsräten in ganz Deutschland gerade auf den Nägeln brennen – ohne zusätzliche Kosten und für das gesamte Gremium.
Alle 14 Tage: Der aktuellste Rechtsprechungsreport für Betriebsräte
Die aktuellsten Urteile für Betriebsräte. Klar und leicht verständlich erklärt, was der Fall für Sie und Ihre Kollegen bedeutet.
Die Mediathek: Arbeitshilfen für das ganze Gremium
Schöpfen Sie nach Herzenslust aus unserer Mediathek: Sie finden darin alle Zeitschriften-Ausgaben, Aufzeichnungen von über 30 Online-Seminaren sowie zusätzliche Arbeitshilfen wie Muster-Betriebsvereinbarungen.