Sturz über Hundeleine ist nicht versichert
Worum geht es?
Der Geschäftsführer eines Unternehmens nahm seinen Hund regelmäßig mit ins Büro. Eines Morgens wollte er den Hund aus dem Fahrzeug lassen. Beim Schließen der Heckklappe stolperte er über die Hundeleine und stürzte. Die Berufsgenossenschaft lehnte einen Arbeitsunfall mit folgender Begründung ab: Zwar stehe der Arbeitsweg grundsätzlich unter Versicherungsschutz. Das Mitführen des Hundes sei jedoch eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ohne wesentlichen Bezug zur beruflichen Tätigkeit. Der Geschäftsführer klagte gegen die Entscheidung. Der Hund erfülle betriebliche Funktionen, z. B. als Wachhund, Werbegesicht des Unternehmens und Teil des „Forderungsmanagements“.
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